Was ist ein Versicherungsgutachten?
Versicherungsgutachten stellen im Regelfall Beweissicherungsgutachten dar.
Wer ist der Auftraggeber?
Versicherungsgutachten wie z. B. bei Rohrbruchschäden oder z.B. solche Gebäudeschäden, die durch den Aufprall eines Fahrzeuges entstanden, werden bisweilen von den Versicherungen selbst, zumeist jedoch von der Geschädigten in Auftrag gegeben.
Dies sollten Sie unbedingt beachten!
Es sollte prinzipiell erst einmal ein Einvernehmen mit der Versicherung bestehen und bei Einschaltung eines Sachverständigen diese vorher informiert und befragt werden, da dann möglicherweise die Versicherung die Kosten eines zusätzlichen Gutachtens ablehnt, wenn sie sich sowieso für die Schadensbegleichung bereitgefunden hatte.
Sind Sie als Geschädigter mit den finanziellen Ausgleichsangeboten einer Versicherung nicht zufrieden, sollten Sie sich der Hilfe eines Sachverständigen bedienen.
Der Geschädigte ist allerdings in letzterem Fall auch derjenige, der dann erst einmal für die Kosten des Gutachtens aufzukommen hat.
Empfiehlt es sich Rechtsbeistand zu nehmen?
Üblicherweise werden solche Versicherungsschäden, die nicht harmonisch mit der Versicherung abgewickelt werden können, von Rechtsanwälten begleitet. So werden jene - zumeist erfolgreich - auch die Kosten des Sachverständigengutachtens als Bestandteil des Gesamtschadens von der Versicherung einfordern.