Im Rahmen der heutigen deutschen Rechtsprechung kann für Bauvorhaben zumeist davon ausgegangen werden, dass die Gewährleistung, das heißt der Zeitraum zwischen der Abnahme einer Maßnahme bis hin zum Ende der Nachbesserungspflicht durch die Firmen vier bzw. fünf Jahre beträgt.
Kann die Gewährleistungsdauer auch länger als 5 Jahre sein?
Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, den Gewährleistungszeitraum mit beidseitigem Einverständnis zu verlängern, jedoch kann dies bei extremen Gewährleistungszeiträumen dazu führen, dass ein ungewöhnlich langer Zeitraum aus rechtlichen Gründen anfechtbar wird.
Nachbesserungen auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht?
Aufgrund der Rechtssituation bedeutet der Ablauf der Gewährleistung zudem, dass außer bei bestimmten Anlässen, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, keinerlei Anspruch darauf besteht, dass die Firmen nochmals nachbessern müssen.
Eine andere Situation tritt dann ein, wenn nach der Abnahme bereits Reparaturmaßnahmen durchgeführt wurden. Für exakt diese Leistungen tritt ein erneuter kompletter Gewährleistungsanspruch ein.
Oft ist es allerdings schwierig, den Anspruch auf Gewährleistung zu realisieren; häufig bedarf es hierzu juristischer und sachverständiger Hilfe.