Ausführungspläne dienen dazu, die grobmaßstäbigen Zeichnungen der Baugenehmigung soweit maßstäblich größer umzusetzen, damit jeder der am Bau Mitwirkenden möglichst mit genausten Vorgaben definitiv weiß, was er wie auszuführen hat.
Fehlinterpretationen vermeiden und somit Kosten sparen
Ausführungsplanungen können speziell im Bereich des Umbau- und Sanierungswesens eine maßgebliche Rolle spielen, um Kosten zu sparen.
Grobmaßstäbliche Skizzen und Zeichnungen werden immer zu Missverständnissen führen, so dass die Koordination von Leistungen unter den Handwerkern von vornherein nicht machbar ist.
Eventuell können Leistungen auch mit simplen Planungsvorgaben an Generalunter-/-übernehmer - oft scheinbar preisgünstig - vergeben werden, jedoch hat dann der Auftraggeber während der Baumaßnahme rechtlich oft nur noch begrenzte Möglichkeiten, während des Bauens technisch auf die Baumaßnahme einzuwirken. Dies sollte vorher juristisch abgeklärt werden.
Wenn etwas schief geht - und die Chance ist bei Billiganbietern unter den Fertigunternehmen logischerweise größer - ist anschließend ein teurer, juristischer Streit nicht auszuschließen; umso weniger bei schwierigen, komplexen Baumaßnahmen.