Grund 1: Ausfallbedingte Schäden
Die Gründe für Sanierungsplanungen sind zum einen auf ausfallsbedingte Schäden zurückzuführen, d. h., dass hinsichtlich eines Versagens der Haustechnik oder aus anderweitigen Gründen akute Schäden entstanden sind, die schnellstmöglich einer Beseitigung harren.
Grund 2: Extremschäden
Extreme Form der Instandsetzung ist z. B. dann erforderlich, wenn als Folge eines Brandschadens oder anderweitiger massiver Schäden an der Gebäudesubstanz meist in Verbindung mit versicherungsfinanzierter Tätigkeiten die Wiederherrichtung eines Gebäudes realisiert werden kann. Auch dies ist eine Maßnahme, welche sich regelmäßig nur im Zusammenspiel mit Sachverständigenwissen durchsetzen lässt.
Grund 3: Präventive Gründe
Ein weiterer Grund für eine Instandsetzung ist darin zu sehen, dass aus präventiven Gründen Mängel beseitigt werden, die absehbar zu einem späteren Zeitpunkt zu Schäden geführt hätten, so dass durch die Reparaturmaßnahmen insgesamt die Unterhaltungs- /Reparaturkosten reduziert werden können.
In diesen Rahmen entfallen z. B. Ertüchtigungen des Gebäudes, Funktionsverbesserungen sowie auch das optische Erscheinungsbild um die Bausubstanz wieder auf einen aktuellen Standard zu bringen.
Grund 4: Umnutzung
Aufgrund einer Umnutzung ist es eventuell nötig, eine technische Aktualisierung der Gebäudesubstanz vorzunehmen, damit z. B. im medialen, technischen sowie imagemäßigen Ambiente Situationen geschaffen werden, die dazu dienen, neue, hochwertige Ansprüche zu erfüllen.
In diesen Maßnahmenbereich fallen auch sämtliche Aufgabenstellungen, die die energetische/technische Ertüchtigung des Gebäudes betreffen; so u. a. zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen, intelligente Einbeziehung regenerativer oder speicherfähiger Energien sowie eine Energiemanagement innerhalb des Hauses.
Da dies häufig mit interdisziplinären Maßnahmen durchzuführen ist, wäre es sinnvoll - je nach Bedarf - unterschiedliche Fachleute zusammenzuführen, damit gemeinsam ein jeweils gewünschtes Ergebnis herbeigeführt werden kann.
Grund 5: Verschleiß
Instandsetzungen können auch durch Verschleiß, das heißt Nutzerverhalten oder Bewitterung insofern initiiert werden, wenn eine Wertigkeit der Gebäudesubstanz solch nachhaltigen Schaden entwickelt hat, dass eine ordnungsgemäße Nutzung nicht mehr möglich ist.