Gerichtsgutachten stellen im Normalfall Beweissicherungsgutachten dar.
Gerichtsgutachten können aber auch der Aufgabe dienen, auf frühere, inzwischen nicht mehr vorhandene Gebäudeschäden etc. einzugehen, wobei dies üblicherweise so abläuft, dass dem Sachverständigen diverse Zeugenaussagen auf ihren Wahrheitsgehalt vorgelegt werden, die er unter technischen Gesichtspunkten untersucht und somit evtl. dem Gericht ermöglicht, auf rekonstruierte Tatsachen im Rahmen der Urteilsfindung zu verweisen.
Sonderfall 1 - Strafgericht
Einen Sonderfall stellen Gerichtsgutachten für Sachverständige, die mit dem Bauwesen zu tun haben, jene Fälle dar, die von einem Strafgericht abgehalten werden. Hier geht es zumeist um die Beurteilung von Unfallursachen, bei denen Menschen in irgendeiner Form zu Schaden kamen.
Ausgangssituation ist meist, dass Gebäude oder Teile davon einstürzen, häufiger jedoch, dass Personenschäden im Zusammenhang mit Baumaßnahmen aufgetreten sind (Arbeitsunfall). Die hierbei vom Sachverständigen ermittelten Fakten dienen häufig auch anschließend für die versicherungstechnischen Abwicklungen.
Sonderfall 2 - Strafgericht (Betrug)
Ein weiterer Sonderfall stellen jene Gutachten vor dem Strafgericht dar, die sich mit Betrugsverfahren befassen, wobei es da meist darum geht, zu beurteilen, ob Wucher zu überhöhten Rechnungsstellung führte.