Private Beweissicherung

Wurde auf dem Bau gepfuscht?

Wurden alle Leistungen ordnungsgemäß erbracht oder wurde geschlampt?
Stimmt die Rechnung?

Private Beweissicherung
Bau - Umbau - Sanierung

Planungsphase, Bauphase, Objektbetreuungsphase
Mit einem Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite!

Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Bau - Umbau - Sanierung

Moderation - Streitschlichtung

Sachverhalte für beide Parteien klar darlegen und für beide Seiten akzeptable Lösungen finden!

Lösungen auf „friedlichem Wege“

Moderation - Streitschlichtung

Schimmel im Haus?

Schnell, professionell und kostengünstig.

Baumangel? Falsche Lüftung? Ursachen finden!

Schimmel im Haus?

Beweissicherung

Baulichen Zustand vor der Maßnahme zur Beweissicherung festhalten.

Im Umfeld sind Baumaßnahmen geplant?

Beweissicherung

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Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Ist sich ein Bauherr seiner Sache nicht sicher, besteht für ihn die Möglichkeit, sein Bauvorhaben sachverständigenseits durch eine baubegleitende Qualitätsüberwachung regelmäßigen Überprüfungen zu unterziehen.

Auch sollte in diesem Zusammenhang allerdings klargestellt sein, dass es nicht Aufgabe des hierfür hinzugezogenen Sachverständigen ist, die Bauleitungstätigkeit zu übernehmen, wenn sich die unter Vertrag genommenen Firmen hinsichtlich ihrer Leistungen als mangelhaft oder unsicher erweisen.

Wie läuft die Bauüberwachung ab?

Die baubegleitende Qualitätsüberwachung soll so verstanden werden, dass in vereinbarten Abständen bzw. je nach Baufortschritt seitens des Sachverständigen Begehungen am entstehenden Objekt durchgeführt werden und er Auffälligkeiten und Missstände für den Bauherrn protokolliert.

Müssen die Weisungen des Sachverständigen befolgt werden?

Diesbezüglich muss sich der Bauherr darüber im Klaren sein, dass der Sachverständige zumeist aufgrund der Vertragslage zwischen Bauherrn und Bauunternehmer / Bauträger / Handwerker keine Weisungsbefugnis hat, sondern den ausführenden Firmen bzw. Personen „nur“ nahegelegt werden kann, entsprechende Abänderungen vorzunehmen.

Juristische Unterstützung ist meist anzuraten

Weil dies häufig mit vertragsrechtlichen Komplikationen verbunden ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzlich eine juristische Unterstützung durch eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt sinnvoll ist.

Wann sollte ein ö. b. u. v. Sachverständige hinzugerufen werden?

Wird der Sachverständige bereits zu Beginn herbeigerufen und der Bauherr, der konventionell mit Architekt und Baufirmen und Handwerkern sein Haus errichten lässt, dann besteht für den Experten auch die Möglichkeit, die Ausschreibungstexte sowie die daraufhin eintreffenden Angebote auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Dabei ist nicht selten davon auszugehen, dass gewissenhafte Überprüfungen der Angebote Nachverhandlungen ermöglichen, so dass es nicht selten zu Kostenersparnissen kommen kann. Hierdurch würden sich natürlich auch ein Teil der Sachverständigenkosten amortisieren und zugleich gewährleistet sein, dass die zu erbringenden Leistungen qualitativ hochwertiger werden.