Planung und Entwurf stellen in ihrem Charakter Architektenleistungen dar, die prinzipiell von meinem Büro erbracht werden können.
In der Praxis konzentrieren sich diese Leistungen jedoch insbesondere auf die Lösung von Problemen an kritischer Bausubstanz soweit sie über die Sachverständigentätigkeit erfasst werden und ein Mandant zugleich interessiert ist, diese Probleme in der fachlichen und personellen Kontinuität auch beseitigen zu lassen.
Insofern ist es nahezu selbstverständlich, dass in einem solchen Fall die Sanierungsplanung in einer Zwitterfunktion zwischen dem Einbringen von Sachverständigenwissen und der Umsetzung in Architektenleistungen zu bewältigen ist.
Der Mandant erhält dann Vorschläge für die anstehenden Arbeiten, eine damit korrespondierende Kostenschätzung und auf Wunsch die hieraus resultierende Planung und bauleitende Überwachung.
Bauantragstellung
Baugenehmigungen sind quasi als Lizenz zum Bauen zu verstehen. Die Baugenehmigung setzt einen Bauantrag voraus.
Jede Baumaßnahme - mit Ausnahme einiger weniger untergeordneter - benötigt eine Baugenehmigung, ansonsten hätte man es mit einer unerlaubten Baumaßnahme zu tun. Im Volksmund nennt sich so etwas „Schwarzbau“.
Die Schwierigkeit der Bauanträge ist darin zu sehen, dass eine unendliche Vielzahl an Gesetzen, Auflagen und Verordnungen zu erfüllen sind, bevor die Genehmigung vor Baubeginn in einer urkundlichen Baugenehmigung ausgesprochen wird.