Private Beweissicherung

Wurde auf dem Bau gepfuscht?

Wurden alle Leistungen ordnungsgemäß erbracht oder wurde geschlampt?
Stimmt die Rechnung?

Private Beweissicherung
Bau - Umbau - Sanierung

Planungsphase, Bauphase, Objektbetreuungsphase
Mit einem Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite!

Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Bau - Umbau - Sanierung

Moderation - Streitschlichtung

Sachverhalte für beide Parteien klar darlegen und für beide Seiten akzeptable Lösungen finden!

Lösungen auf „friedlichem Wege“

Moderation - Streitschlichtung

Schimmel im Haus?

Schnell, professionell und kostengünstig.

Baumangel? Falsche Lüftung? Ursachen finden!

Schimmel im Haus?

Beweissicherung

Baulichen Zustand vor der Maßnahme zur Beweissicherung festhalten.

Im Umfeld sind Baumaßnahmen geplant?

Beweissicherung

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Private Beweissicherungen

Beweissicherungen als Vorbereitung für Baumaßnahmen

Inzwischen kommen präventive Beweissicherungen als Vorbereitung größerer Baumaßnahmen immer mehr in den Fokus unseres Büros. Auftraggeber sind Bauträger, Baufirmen, Kommunen, staatliche und öffentlich rechtliche Behörden etc.

Private Beweissicherungen (Gebäudeschäden)

Private Beweissicherungen sollten immer im Einklang auch mit einer rechtlichen Beratung durch Juristen begleitet werden, da die große Gefahr besteht, dass als Folge von Verfahrensfehler die privat in Auftrag gegebene Beweissicherung über keine Rechtssicherheit verfügt.

Wurden die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erbracht?

Private Beweissicherungen dienen u. a. auch der Aufgabe, Vergleiche zwischen den vertraglich geschuldeten Leistungen und den tatsächlich erbrachten anzustellen.

Häufig geht es hierbei einmal um die Feststellung, ob es sich um eine minderwertigere Leistung als zugesagt wurde, handelt oder aber auch, ob abrechnungstechnisch mehr in Rechnung gestellt wurde, als vertraglich zulässig gewesen wäre.

Nicht selten geht es auch darum zu klären, ob eine anderweitig erbrachte Leistung den gleichen Standard und somit die gleiche Wertigkeit und Sicherheit bietet, wie jene, welche der eigentliche Vertragsgegenstand ist.

Wer kommt für die Kosten der Beweissicherung auf?

Privat in Auftrag gegebene Beweissicherungsmaßnahmen sind in jedem Fall vom Auftraggeber - es handelt sich hierbei zumeist um den Geschädigten - finanziell zu tragen. Es ist dann eigene Sache, diese Kosten gegenüber dem Verursacher oder gegenüber einer Versicherung auf zumeist rechtlichem Wege „refinanzieren“ zu lassen.