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Beweissicherungsgutachten und Gewährleistung

Beweissicherungsgutachten dienen dazu, bei vorhandenen Gebäudesubstanzen, Gebäudeschäden sowie im Umgriff von Gebäuden schadensursächliche Feststellungen zu treffen und diese, soweit es geht über Lichtbilder und messtechnische Verfahren zu dokumentieren, dass sie auch zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage sind, als Ausgangsbasis für weitere - meist juristische - Bearbeitungen zu dienen.

Ist-Zustand festhalten mit einem Beweissicherungsgutachten

Häufig ist davon auszugehen, dass nach diesen Beweissicherungen Veränderungen vorgenommen werden, die ohne diese Beweissicherungen neue Situationen hervorrufen, welche danach eine thematische Rekonstruktion der ursprünglichen Gegebenheiten nicht mehr ermöglichen.

Nur mit Hilfe von Beweissicherungsmaßnahmen können gegenüber Versicherungen bzw. anhängigen Streitverfahren die für den Streitfall ursprünglichen und maßgeblichen Fakten wieder herangezogen werden. Denn sobald Veränderungen vorgenommen wurden, ist im Normalfall davon auszugehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ein Zugrundelegen früherer Situationen nicht mehr ermöglichen.

Diesbezüglich ist zu unterscheiden zwischen privat in Auftrag gegebenen Beweissicherungen und Beweissicherungsmaßnahmen, welche vom Gericht veranlasst wurden.

Gewährleistungsanspruch mit Hilfe eines ö. b. u. v. Bausachverständigen wahren

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hinsichtlich der heutigen Gesetze- und Verordnungen für Bauleistungen - sei es als Neu- bzw. Umbaumaßnahme oder auch eine Reparatur - ein Gewährleistungsanspruch über 5 Jahre besteht.

Über diesen Zeitraum können Sie, sobald Sie nach der Abnahme neu entstandener Mängel entdeckt haben, üblicherweise eine Reparatur verlangen.

Allerdings reicht es nicht, wenn Sie damit bis zur letzten Woche vor Ablauf dieser 5 Jahre warten. Auch reicht es nicht Einschreiben o. ä. zu verfassen, denn ausschlaggebend ist alleine, dass innerhalb dieser 5 Jahre seitens des Handwerkers oder Unternehmers dieser gerügte Mangel bestätigt wird oder inzwischen bereits mit Reparaturen angefangen wurde. Geschah dies innerhalb dieser 5 Jahre nicht, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Ansprüche verfallen.

Insofern ist es immer ratsam, wenn man zunehmend das Gefühl bekommt, dass ein Gewährleistungsanspruch über die 5 Jahre hinaus verschleppt werden soll, sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes, möglichst in Verbindung mit einem Sachverständigen zu bedienen.

Empfiehlt der Jurist eine private Beweissicherung, so kann dann sachverständigenseits der Schadensfall beschrieben, fotografiert und im Bedarfsfall messtechnisch nachgewiesen, somit insgesamt für weitere rechtlichen Vorgehensweisen dokumentiert werden.

Hierbei wird es sicher nie von Nachteil sein, sich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu bedienen.

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