In der Realität erweist es sich regelmäßig, dass Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter nahezu immer vor Gericht ausgefochten werden.
Dies mag auch damit zusammenhängen, dass viele der Streitenden sich der staatlichen Prozesskostenhilfe bedienen, wobei in Zukunft jedoch davon auszugehen ist, dass diese Art der Unterstützung immer restriktiver, d.h. immer seltener gehandhabt wird.
Auch jene Versicherungen, die eine anwaltliche Hilfe versprechen, tragen einen Teil zu dieser Entwicklung bei.
Häufig könnten solche Streitigkeiten, die nicht selten unter erheblichem Stress für alle Beteiligten ablaufen, durch die frühe Einschaltung eines Sachverständigen rechtzeitig auf einen für alle akzeptablen Weg gebracht werden.
Soweit dies mit anwaltlicher Hilfe geschieht, sollte bei der eigenen Rechtsschutzversicherung einmal nachgefragt werden, inwieweit sie bereit ist, statt der zu erwartenden Prozesskosten (inkl. Sachverständigenkosten) gleich einen moderierenden Sachverständigen finanziell zu übernehmen.
Beispiel 1: Schimmelpilze in der Wohnung - Wer ist schuld?
Der Mieter durch falsche Nutzung des Wohnraums oder liegen Baumängel, zum Beispiel, nach dem Austausch von Fenstern vor?
Beispiel 2: Streitfrage - Wohnfläche in der Mietwohnung hat zu wenig Quadratmeter
Der Mieter meint, dass die Mietwohnung weniger Quadratmeter Wohnfläche besitzt als im Mietvertrag angegeben ist?
Lösung
Nach Ermittlungen durch unser Büro und Dokumentation der tatsächlichen Wohnflächen-Quadratmeter erhalten Sie als Auftraggeber die tabellarische Auswertung.