Erfahrende Beobachter von Bauprozessen wissen, dass viele Streitigkeiten um Baumängel etc. vor Gericht eine eigene Dynamik bekommen.
Nicht selten ist der Grund dafür zu suchen, dass sich (notgedrungenermaßen) die Juristen auf einem ihnen nicht immer zugänglichen technischen Terrain bewegen. Dies hat zur Folge, dass die damit verbundenen Unsicherheiten dadurch kaschiert werden können, indem möglicherweise eminent wichtige Fakten unter den Tisch gekehrt werden, welches zwangsläufig wiederum für eine der Parteien erhebliche Nachteile mit sich bringen wird.
Die zusätzliche gutachterliche Prüfung
Bei hinreichend hohen Streitwerten empfiehlt es sich somit, zumindest für die Einsichtnahme des Gutachtens, welches durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen verfasst wurde, einer weiteren gutachterlichen Prüfung zu unterziehen.
Hierbei würde es sich dann entscheiden, ob entsprechende Nachfragen nachzuschieben sind, oder ob jener zusätzlichen hinzugezogene, private Sachverständige möglicherweise technische Adjudanz während der Gerichtsverhandlung(en) zur Verfügung stellt.