Beratung, Überwachung und Gutachten für alle (Bau-) Situationen
Sonstige Gutachten beruhen zumeist darauf, dass der Auftraggeber mit einer baulichen Situation nicht klarkommt und vorab auf eine Beratung angewiesen ist.
Unter sonstige Gutachten fallen jedoch auch jene Gutachten, die sich mit längeren Überwachungsaufgaben befassen, so zum einen baubegleitende gutachterliche Tätigkeiten oder Untersuchungen, die zum Herausfinden einer Schadensursache, so z. B. Feuchten oder Schimmel führen.
Es handelt sich hierbei um gutachterliche Maßnahmen, welche einen zeitintensiveren Charakter aufweisen und die in ihrer Abwicklung bereits im Vorfeld zwischen Auftraggeber und auftragnehmenden Sachverständigen abgeklärt sein sollten.
Gar nicht so seltene Sonderfälle bestehen darin, dass Sachverständige sich beratend oder beweisführend einschalten, wenn es zu nachbarlichen Streitigkeiten gekommen ist. Gerade hier empfehle ich, dass sich die Kontrahenten auf einen Sachverständigen einigen, und sich von ihm beraten lassen, weshalb es zu den streitgegenständlichen baulichen Problemen gekommen ist.
Juristische Hilfe kann Kosten sparen
Im Bedarfsfall unterstützt auch durch rechtsanwaltliche Beratungen und Hilfestellungen können auf diese Weise letztendlich schnelle und kostengünstige Fehden bereinigt werden, bevor sie wesentlich nervenaufreibender und teurer gerichtsmassig werden.